In jedem (Un)Fall für Sie da.

Sachverständigenbüro
Amadeus Breit

Unser unabhängiges Sachverständigenbüro erstellt für Sie im Saarpfalz-Kreis Schaden- und Wertgutachten für Kraftfahrzeuge aller Art.

Kontaktieren Sie uns schnell und bequem per Whatsapp:

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Die gegnerische Versicherung ist daran interessiert, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Die Versicherung wird Sie an eine Werkstatt verweisen, wo Sie sich einen Kostenvoranschlag einholen sollen. Dieser wird dann von der gegnerischen Versicherung geprüft und gekürzt. Die ausgezahlten Reparaturkosten sind somit deutlich geringer, als die erforderlichen Reparaturkosten gewesen wären.

Wir erstellen in gleichem Fall für Sie ein kostenloses Gutachten, dass sämtlichen Kürzungen der gegnerischen Versicherung standhält. Da für uns keine finanziellen Nachteile bei höheren Reparaturkosten entstehen, sind wir in der Lage, Sie unabhängig von dem Reparaturaufwand bestmöglich in Ihrer Situation zu beraten.

Wir sind darauf angewiesen, dass für Sie alles problem- und reibungslos abläuft und Sie uns weiterempfehlen können. Dementsprechend setzen wir uns als unabhängige Gutachter für Sie ein.

Schadengutachten im Saarpfalzkreis

Ihr kompetentes Team

Bei uns sind Sie in besten Händen.

Wir kümmern uns von der Schadenaufnahme bis zur finalen Unfallregulierung seitens der Versicherung gerne um Sie.

Die Versicherungen prüfen heutzutage alle Gutachten durch Prüforganisationen, die auch erstattungspflichtige Kosten kürzen. Wir kümmern uns in solch einem Fall nach den Kürzungen auf Anfrage selbstverständlich darum, dass gekürzte Kosten nacherstattet werden.

Wir beraten Sie so, als wären wir in Ihrer Position und geben Ihnen Tipps, welche Vorgehensweise für Sie und den entstandenen Schaden am besten ist.

Gerne beantworten wir Ihnen hierzu alle Fragen persönlich.

Unsere Leistungen im Überblick

Schadengutachten

Im Falle eines Unfalls erstellen wir für Sie Unfallgutachten sowie Kostenvoranschläge.

Wertgutachten

Wir erstellen individuelle Wertgutachten für alle Arten von Fahrzeugen - egal ob Oldtimer, Youngtimer oder getunte Fahrzeuge.

Schadengutachten & Bewertungen

Wir erstellen Schadengutachten und Bewertungen an Fahrrädern, Land- und Forst- sowie Baumaschinen.

Plausibilitätsprüfungen

Wir klären für Sie den Schadenhergang durch Gegenüberstellungen oder Unfallrekonstruktionen auf.

Häufig gestellte Fragen

Ein Gutachten ist eine neutrale Ermittlung der Reparaturkosten und schadenbedingten Entschädigungen nach einem Unfall. Es werden nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die jeweiligen Fahrzeugwerte, die Wertminderung des Fahrzeugs sowie der tägliche Nutzungsausfall bestimmt. 

Nur ein Gutachten kann die Frage, ob wirtschaftlicher Totalschaden oder eine Wertminderung eintreten beantworten. Des Weiteren hält ein neutrales Gutachten vor Gericht stand und kann nicht ohne Weiteres von Versicherungen angezweifelt werden. 

Kürzungen auf die Reparaturkosten durch die Versicherung müssen Sie bei uns nicht hinnehmen, da wir unser Gutachten und die enthaltenen Werte, entgegen eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt, verteidigen können.

Die anschließende Prüfung der Kürzungen der gegnerischen Versicherung ist für Sie natürlich in unserem Service enthalten und muss von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Also entstehen auch hier keine Kosten für Sie.

Kurzum: Ein Gutachten ist IMMER von Vorteil.

Das Gutachten wird (bzw. muss) im für Sie im unverschuldeten Schadenfall von der gegnerischen Versicherung komplett übernommen werden.

Sollten Sie von Beteiligten anderweitig beraten worden sein, zögern Sie auf keinen Fall uns zu kontaktieren. In solchen Angelegenheiten stehen wir beratend zur Seite und empfehlen weiteres Vorgehen, ohne dass für Sie Kosten entstehen. In der Mehrzahl der Fälle profitieren Sie gar von unserer Beauftragung durch die neutrale und kundenorientierte Beratung.

Wird Ihnen eine Teilschuld eingeräumt, so sind die Gutachterkosten zu dem prozentualen Schuldanteil des Unfallgegners an uns von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. 

Gerne können wir in Einzelfällen über die dann noch offenen Gebühren im Voraus Vereinbarungen treffen. Dazu bitten wir Sie sich persönlich mit uns in Verbindung zu setzen, sodass Ihnen je nach Einzelfall keine oder nur geringe zusätzliche Kosten entstehen.

Nach einem Unfall werden Sie in der Regel, wenn der Schaden gemeldet wird, von der gegnerischen Versicherung kontaktiert, die Sie in eine Partnerwerkstatt verweist. 

Ein Kostenvoranschlag oder eine Begutachtung über Video-Calls würde zur Schadenfeststellung ausreichen. 

Wir empfehlen Ihnen dieses Angebot aus unseren und den Erfahrungen unserer Kunden nicht einzugehen und stattdessen einen neutralen Gutachter zu beauftragen. In unserem Fall liegt uns die für Sie beste Beratung am nächsten, wie Sie den Schaden für sich individuell am wirtschaftlichsten abwickeln können. Auch nach der Erstellung des Gutachtens stehen wird permanent für Sie beratend und unterstützend zur Seite.

Kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall.

Wir machen nach dem Termin innerhalb von 24 Stunden das Gutachten und versenden es an alle Beteiligte (Sie, gegnerische Versicherung oder Ihr Rechtsanwalt sowie ggf. Ihre Werkstatt). 

Nach der Erstellung des Gutachtens wird dieses von der Versicherung geprüft. Sollten Kürzungen seitens der Versicherung anfallen, kontaktieren Sie uns sofort – wir kümmern uns darum. Eine Reparatur können Sie nach der Besichtigung des Gutachters sofort beginnen, insofern kein Totalschaden vorliegt. 

Eine Regulierung des Schadens dauert im Regelfall zwischen 4 und 6 Wochen

Für Sonderfälle geben wir Ihnen gerne persönlich Auskunft.

Rufen Sie uns an, machen Sie einen Termin und Sie müssen sich in der Regel um nichts mehr kümmern. 

Wir besichtigen Ihre Fahrzeuge auch gerne bei Ihnen, sodass für Sie keinerlei Aufwand anfällt. Wir versenden das Gutachten an alle Beteiligten. Wir vermitteln Ihnen auch gerne eine Reparaturfirma und einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe. 

Die melden sich dann auf Wunsch telefonisch bei Ihnen und die Regulierung des Schadens wird zum Selbstläufer, aber IHR Interesse bleibt stets im Vordergrund.

Im unverschuldeten Schadenfall hat man als Geschädigter diverse Rechte. 

Die Reparatur bzw. die Reparaturkosten, ein Gutachter sowie ein Rechtsbeistand müssen von dem Schädiger oder dessen Versicherung bezahlt werden. Die Reparaturkosten müssen so kalkuliert sein, dass eine Wiederherstellung des Zustandes des Fahrzeugs vor dem Unfall gewährleistet werden kann. Diese Reparatur wird nach den Richtlinien des Herstellers von einer Werkstatt ihrer Wahl durchgeführt. 

Sie dürfen sich die Kosten für die Reparaturkosten auch ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen und eine Teilreparatur oder gar keine Reparatur durchführen lassen. Im Totalschadenfall wird Ihnen der Wertverlust des Fahrzeugs ersetzt, solange sie das Fahrzeug behalten. 

Der Restwert des Fahrzeugs wird Ihnen dann beim Verkauf erstattet, sodass Sie im Gesamten nach einem Verkauf den Wiederbeschaffungswert Ihres verunfallten Fahrzeugs erhalten haben. Gutachter und Rechtsanwalt dürfen genau wie die Werkstatt frei gewählt werden. 

Da eine Reparatur, um den Fahrzeugzustand vor dem Unfall herzustellen, meistens kleinere Reparaturen beinhaltet, die für das optische Erscheinungsbild des Wagens von kleinem Belangen sind, ist eine Teilreparatur meist wirtschaftlich am sinnvollsten. 

Die aufgrund der Teilreparatur eingesparten Kosten können Ihnen in solch einem Fall zu Gute geschrieben werden.

Für Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne persönlich.